Petri Heil!

Auch Sie lieben es, sich bei einem Urlaub am oder auf dem Wasser das Abendbrot frisch in die Pfanne zu angeln? Freunde des Angelsports erwarten im gesamten Revier unzählige Seen, Flüsse, Bäche und Kanäle mit einem großen Angebot an Fischen.

Friedfische

Wer sich auf Friedfische wie Plötze (Rotauge), Güster oder Blei (Brassen) beschränkt, darf auch ohne Fischereiprüfung die Angel auswerfen. Hierzu benötigen Sie lediglich eine Angelkarte, die Sie gemeinsam mit der Fischereiabgabe bei den örtlichen Touristinformationen oder in einem der vielen Angel- oder Fischläden erwerben können.

Raubfische

Für das Angeln von Raubfischen wie Hecht, Zander, Aal, Barsch und Wels benötigen Sie einen Fischereischein mit vorher abgelegter Prüfung. Dieser Schein ist in den aufgeführten Einrichtungen zum Erwerb einer Angelberechtigung vorzulegen. 

Sonderregelung

Ausländische Gäste dürfen Fried- und Raubfisch auch ohne Fischereischein angeln. Eine Angelkarte und Fischereiabgabemarke ist aber trotzdem notwendig und muss erworben werden. Als Ausweis genügt der Reisepass.