Führerschein- und Charterscheinregelung
Amtlicher Sportbootführerschein-Binnen:Erforderlich für motorbetriebene Sportboote mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS)
Segelschein:Nicht erforderlich für die Gewässer des Landes Brandenburg, für Berliner Gewässer ab Jungfernsee ist für Boote mit Hilfssegel und einer Segelfläche ab 3 qm der Segelschein vorgeschrieben.
Charterbescheinigung:Gilt für den Bereich der PHv, der BRW, der BHv und der UHW ab Km 64 und erlaubt das Führen von führerscheinpflichtigen Charterbooten nach einer ausführlichen theoretischen und praktischen
Einführung durch das Charterunternehmen. Genaue Informationen zu Fahrtgebiet, Gültigkeit und Anforderungen erhalten Sie vom Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg oder unter
www.elwis.de.
Wassertiefen:Minimale Wassertiefe in der Fahrrinne bei Mittelwasser
UHW bis Plaue (Km 64) 3 m/PHv 2,10 m/KHv 3 m bis km 1,3 und 1,3 m von Km 1,3 bis Km 3,25/Breitlingsee 1,8 m/Möserscher See 1 m/BHv 1,9 m (Abzweig Domstreng 1,4 m/Abzweig Näthewinde 1,3 m)/BrK 1,5 m, BRW 2 m (ab Pählstreng 1,2 m/ ab Lünower Streng 0,7 m)/Emster Gewässer ca. 1 m
Fahrrinnentiefe bei mittlerem Niedrigwasser (im Sommer häufig) UHW ab Plaue havelabwärts 1,6 m
Brückendurchfahrtshöhen:Minimale Brückendurchfahrtshöhe bei Mittelwasser UHW 5,40 m (Straßenbrücke Marquardt) / PHv 5 m (Eisenbahnbrücke Werder)/Einfahrt Petzinsee (Eisenbahnbrücke Caputh) 4 m / Einfahrt Glindower See (Strengbrücke) 4,95 m/BrK 2,70 m (Steintorbrücke) / BHv 4,70 m (Hohmeyenbrücke) / BRW 4,65 m (Päwesiner Straßenbrücke) / Emster Gewässer 2,90 m
Höchstgeschwindigkeit:Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Bundeswasserstraßen
UHW, PHv und BRW 12 km/h (in Strengdurchfahrten 6 km/h), KHv 8 km/h, BHv und BrK 8 km/h, Nebenarme Havel 5 km/h
Uferschutzregelung für Seen, seenart. Erweiterungen (mind. 250 m breit)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb eines 100 m breiten Schutzstreifens 25 km/h, innerhalb 12 km/h
Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Landeswasserstraßen Emster Kanal, Fahrrinne u. innerhalb des Uferschutzstreifens 6 km/h, Netzener und Klostersee außerhalb des Uferschutzstreifens 12 km/h